Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1. Definitionen

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Serviceleistungen Königsleiten s.r.o. Niederlassung Österreich (im Folgenden: Firma), Königsleiten 6, A-5742 Wald i.P., Österreich, FN 610300 verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

Ferienunterkunft Eine Ferienwohnung, die von den Eigentümern über die Website von Serviceleistungen Königsleiten zur Miete angeboten wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Serviceleistungen Königsleiten.

Buchung Eine Vereinbarung zwischen Mieter und der Firma bezüglich der Vermietung einer Ferienunterkunft.  Die Vereinbarung kommt in dem Augenblick zustande, in dem der Mieter eine Buchung tätigt und diese Buchung von der Firma akzeptiert wird.

Dienst(e) Die von der Firma an den Mieter zu erbringenden und erbrachten Dienste, bestehend aus dem Vermitteln beim Vermieten einer Ferienunterkunft.

Mieter Die Partei, welche die Dienste von der Firma in Anspruch nimmt..

Gesamtsumme Die Gesamtsumme besteht aus der Anzahlung und allen in Art. 7.3 beschriebenen verbindlichen Kosten.

Die Firma ist Lieferant der Dienste und Gegenpartei des Mieters.

Parteien Mieter und Die Firma gemeinsam.

Partei Mieter oder die Firma einzeln.


Artikel 2. Geltungsbereich

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vom Mieter getätigten Buchungen.

2.2 Die Anwendbarkeit sonstiger allgemeinen oder spezifischen Bedingungen, unter welcher Bezeichnung auch immer, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und werden die Parteien die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung durch eine neue Bestimmung ersetzen, deren Wirkung dem Zweck und dem Inhalt der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.

2.4 Im Falle von Unstimmigkeit zwischen den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bestimmungen und den auf der Website erwähnten Bestimmungen oder anderen verfügbaren Informationen, überwiegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.5 Änderungen von und Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern diese schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden. Die Änderung und/oder Ergänzung gilt nur für die betreffende Buchung.


Artikel 3. Buchung und Zahlung

3.1 Die Buchung kommt zustande, nachdem der Mieter das Buchungsformular auf der Website von der Firma ausgefüllt und abgeschickt bzw. telefonisch oder per E-Mail eine Anfrage gemacht hat und die Firma diese Buchung bestätigt und akzeptiert hat.

3.2 Der Mieter wird die Buchungen für seinen eigenen Aufenthalt in der Ferienunterkunft vornehmen. Sollte der Mieter im Namen von oder für einen Dritten eine Buchung vornehmen, ist er dafür verantwortlich, dass er eine gültige Ermächtigung oder Zustimmung dieses Dritten erhält. Der Dritte und der Mieter haften gesamtschuldnerisch für das Nachkommen der Verpflichtungen aus dieser Buchung.

3.3 Der Mieter sorgt dafür, dass alle für die Buchung erforderlichen Angaben korrekt und vollständig eingegeben werden. Sollten irgendwelche Angaben nicht korrekt oder vollständig sein, nimmt der Mieter möglichst schnell Kontakt zu der Firma auf.

3.4 Nach Eingang des Buchungsformulars bzw. der Anfrage überprüft die Firma die Verfügbarkeit der Ferienunterkunft. Sobald die Firma das Buchungsformular bzw. die Anfrage akzeptiert hat, wird die Buchung schriftlich bestätigt; dabei wird eine E-Mail auch als schriftlich angesehen. Der Mieter hat sofort nach dem Bestätigungsdatum eine Anzahlung zu leisten. Höhe der Anzahlung wird im Buchungsformular angegeben.

3.5 Der restliche Betrag ist spätestens 5 Wochen vor Beginn der Mietperiode an die Firma zu zahlen.

3.6 Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Mietperiode 5 Wochen oder weniger, hat der Mieter die Gesamtsumme auf einmal innerhalb von 5 Tagen nach Bestätigungsdatum oder so viel früher an die Firma zu zahlen, dass die Gesamtsumme vor Beginn der Mietperiode vollständig bezahlt ist.

3.7 Wenn der Mieter die Zahlungen nicht, nicht vollständig oder nicht pünktlich vornimmt, ist die Miete sofort in Verzug, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf. Die Firma darf in diesem Fall die Vereinbarung auflösen und die Buchung als storniert betrachten. Die Firma ist jederzeit berechtigt, Stornierungskosten in Rechnung zu stellen bzw. mit einer eventuellen Anzahlung zu verrechnen.

3.8 Ist eine Auflösung der Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, nicht gestattet bzw. nicht möglich, darf die Firma die Ausführung ihrer Dienste an den Mieter aufschieben, bis der Mieter seine Verpflichtungen erfüllt hat.


Artikel 4. Lieferung & Ferienunterkunft

4.1 Der Mieter ist sich dessen bewusst, dass die Firma nicht der Eigentümer der Ferienunterkunft ist, sondern lediglich als Vermittler bei der Vermietung der Ferienunterkünfte auftritt.

4.2 Die Firma ist nicht verantwortlich für die Fotos, Beschreibung und Information über die Ferienunterkunft, Der Mieter kann sich nicht auf einen Fehler beziehen, falls die Ferienunterkunft von der Beschreibung oder einer sonstigen Information abweicht.

4.3 Die Firma wird ihre Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen verrichten und dabei die angemessenen Anforderungen an einer guten fachmännischen Ausführung berücksichtigen.

4.4 Falls und sofern eine gute Ausführung der Buchung dies erfordert, hat die Firma das Recht, einen Teil der oder die gesamten vereinbarten Dienste von einem Dritten durchführen zu lassen.


Artikel 5. Verhalten des Mieters

5.1 Der Mieter wird sich in der Ferienunterkunft so verhalten, wie man das von ihm erwarten darf, und sich nicht mit mehr als die vorgesehene Anzahl Personen in der Ferienunterkunft aufhalten. Der Mieter wird sich auf jeden Fall an die Hausordnung der Ferienunterkunft halten. Die Hausordnung beinhaltet auf jeden Fall, dass Rauchen, Frittieren und Haustiere in der Ferienunterkunft nicht erlaubt sind. Wird die Ferienunterkunft nicht angemessen benutzt bzw. hinterlassen, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Hausordnung beschrieben, können zusätzliche (Reinigungs-)Kosten weiterberechnet werden.

5.2 Der Mieter wird nur auf dem(den) zu der Ferienunterkunft gehörenden Parkplatz (Parkplätzen) parken. Sollten dem Mieter mehrere Parkplätze zur Verfügung stehen, die er während seines Aufenthalts nicht benutzt, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Die Firma behält sich in diesem Fall das Recht vor, die unbenutzten Parkplätze einem anderen Mieter zuzuweisen.    
5.3 Skischuhe dürfen nicht in der Ferienunterkunft getragen werden, sondern sind in dem dafür vorgesehenen Raum zum Lagern oder Trocknen von Skischuhen abzustellen.

5.4 Mieter müssen selbst sämtliche Abfälle, wie Flaschen, Papier und Restabfall, getrennt entsorgen. Die Küche, einschließlich eventueller Geschirrspülmaschine und Backofen, müssen beim Auschecken aus der Ferienunterkunft sauber hinterlassen werden.


Artikel 6. Mietperiode

Die Mietperiode wird in dem Buchungsformular angegeben. Die genannten Zeiten und Daten für die Mietperiode sind endgültig. Die Firma kann nur im angemessenen Rahmen von der Mietperiode abweichen und auch nur, wenn nach eigenem Ermessen eine Aufrechterhaltung der Mietperiode nicht von ihr verlangt werden kann.


Artikel 7. Preise, Steuern, Zuschläge und Kaution

7.1 Alle Mietpreise verstehen sich in Euro und pro Woche.

7.2 Im Mietpreis der Ferienunterkunft bei der Firma ist Folgendes enthalten:

a)     Gas, Wasser und Strom.

b) Administration

c) Endreinigung

d) Bettwäsche

7.3 Im Mietpreis der Ferienunterkunft bei Top-Chalets sind folgende verbindliche Kosten nicht enthalten:

a)     Handtücher;

b) Ortstaxe

7.4 Falls eine Kaution verlangt wird, hat der Mieter diese Kaution vorab und spätestens bei der letzten Anzahlung zu zahlen.

7.5 Die Kaution wird innerhalb einer Woche nach Abreise aus der Ferienunterkunft auf die vom Mieter genannte Kontonummer zurücküberwiesen, sofern während des Aufenthalts in der Ferienunterkunft keine Mängel oder Schäden entstanden sind.

7.6 Eventuelle Mängel in der Ferienunterkunft sind sofort nach Ankunft an die Firma zu melden.


Artikel 8. Stornierungen, Auflösung und Änderungen

8.1 Storniert der Mieter eine akzeptierte Buchung, ist er zur Zahlung folgender Stornierungskosten verpflichtet:

a)     Stornierung -im Zeitraum 28 Tage vor der Anreise und dem Anreisetag verffält die Anzahlung.

b)     Stornierung-im Zeitraum 21 Tage vor der Anreise und dem Anreisetag verfällt die Gesamtsumme;.

c)     bei vorzeitiger Abreise aus der Ferienunterkunft schuldet der Mieter trotzdem die Gesamtsumme und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.

8.2. Bei Stornierung hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der verbindlichen Kosten wie beschrieben in Artikel 7.3.

8.3 Eine Teilstornierung, weil sich weniger Mieter als angegeben  in der Ferienunterkunft aufhalten werden, ist nicht möglich. Die Ferienunterkunft wird pro Mietperiode vermietet, ungeachtet der Anzahl Personen, die sich in der Ferienunterkunft aufhalten werden.

8.4 Der Mieter kann seine Buchung an eine andere Person übertragen, vorausgesetzt, er informiert die Firma rechtzeitig darüber. Die Parteien werden in dem Fall gemeinsam Absprachen treffen, wie die Übertragung abgewickelt wird.

8.5 Die Person, der die Buchung übertragen wird, hat sich vollständig und ohne Ausnahme an die mit der Buchung verbundenen Bedingungen zu halten. Der Mieter und die Person, der die Buchung übertragen wird, haften gesamtschuldnerisch für das Nachkommen der Verpflichtungen aus dieser Buchung.

8.6 Die Firma hat das Recht, die Buchung (bzw. Vereinbarung) aufgrund schwerwiegender Umstände zu kündigen oder aufzulösen. Mit schwerwiegenden Umständen sind auf jeden Fall Umstände gemeint, die ihrer Art nach so sind, dass ein weiteres Gebundensein von der Firma an die Buchung nach eigenem Ermessen  nicht verlangt werden kann bzw. wenn es sich um Höhere Gewalt handelt.

8.7 Dem Mieter wird seine Stornierung immer schriftlich bekanntgeben.


Artikel 9. Haftung

9.1 Sofern gesetzlich erlaubt, haftet die Firma  nicht für Schäden, die dem Mieter oder Dritten entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Firma. Eine Haftung von der Firma für indirekte Schäden, darunter auch, jedoch nicht darauf beschränkt, Folgeschäden, Gewinnverluste, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand, ist ausgeschlossen.

9.2 Sollte die Firma dennoch haftbar sein, beschränkt sich diese Haftung auf jeden Fall auf den Rechnungsbetrag bzw. falls und sofern es um einen Versicherungsschaden handelt, auf die Höhe der von der Versicherung tatsächlich ausgezahlten Summe.

9.3 Die Firma ist niemals haftbar für:

a)     Diebstahl, Verlust oder Schäden, in welcher Form auch immer, während oder infolge des Aufenthalts in einer der Ferienunterkünfte.

b)     Das Nicht-Richtigfunktionieren oder Nichtfunktionieren von technischer Apparatur in den Ferienunterkünften.

c)     Fotos, Broschüren und andere Informationsmaterialien, die von Dritten herausgegeben sind.

d)     Unrichtigkeiten (Fehler oder Irrtümer)  in der Broschüre, Website oder anderen Informationsmaterialien.

9.4 Der Mieter haftet persönlich für alle Verluste und/oder Schäden in/an der Ferienunterkunft und am Inventar, ungeachtet, ob dies die Folge von Handeln oder Versäumen des Mieters bzw. von Dritten ist, die sich mit Zustimmung des Mieters in der Ferienunterkunft aufhalten.

9.5 Im Falle eines Konflikt bezüglich der Ursache oder der Höhe eines Verlustes oder Schadens, wie beschrieben in Artikel 9.4, ist die Firma berechtigt, ein Schadensgutachten zu erstellen (zu lassen), das als Grundlage bei der Feststellung der Ursache und der Höhe des Verlustes oder Schadens gilt.


Artikel 10. Beanstandungen

10.1 Beanstandungen während des Aufenthalts müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich bei der Firma eingereicht werden, damit die Firma angemessene Maßnahmen treffen kann. Wurde eine Beanstandung nicht zufriedenstellend abgewickelt, hat der Mieter dies der Firma spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Aufenthalt zu melden. Die Beanstandung wird dann erneut beurteilt.

10.2 Hält der Mieter sich nicht an die in diesem Artikel genannten Fristen, ist die Firma nicht verpflichtet, die Beanstandung zu bearbeiten.


Artikel 11. Höhere Gewalt

11.1 Die Firma kann sich auf Höhere Gewalt, d.h. einen nicht-zurechenbaren Mangel, berufen, aufgrund dessen die Firma ihren Verpflichtungen dem Mieter gegenüber nicht nachkommen kann.  Alle Verpflichtungen von der Firma werden für die Dauer der Höheren Gewalt aufgeschoben.

11.2 Unter dem Begriff Höhere Gewalt wird auf jeden Fall verstanden: Sturm, Hochwasser, extreme Witterungsbedingungen, Feuer, Streik, Terrorismus oder eine negative Reiseempfehlung.

11.3 Im Falle von Höherer Gewalt werden die Parteien innerhalb einer angemessenen Frist neue Absprachen über die Lieferung oder Stornierung des Dienstes treffen.


Artikel 12. Anwendbares Recht

12.1 Auf die Buchung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

12.2 Der Wiener Kaufvertrag findet keine Anwendung auf die Vereinbarung oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12.3 Im Falle eines Konflikts zwischen den Parteien werden sie sich angemessen bemühen, gemeinsam eine Lösung des Konflikts zu finden. Sollten die Parteien nicht zu einer Lösung kommen, werden sie den Konflikt dem zuständigen Gericht in Salzburg vorlegen.

 

 

 



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